(Kosten für ein Inhouse-Seminar : Pro Tag brutto/pauschal 550,- Euro, unabhängig von der Zahl der Teilnehmer. Das sind -bei bspw. 15 Teilnehmern- umgerechnet 36,66 Euro -brutto- pro Teilnehmer pro Tag).
In diesem Seminar werden, für Personalratsmitglieder (und Mitglieder anderer Vertretungsorgane im öffentlichen Dienst), Kenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts vermittelt. Personalratsmitglieder benötigen ja nicht nur Kenntnisse zum PersVG (wie wir sie in unseren PersVG-Seminaren vermitteln), sondern darüber hinaus auch zum allgemeinen Arbeitsrecht (Kündigung, Tarifrecht, Entgelt .....); denn der Personalrat muß sich ja u.a. in Mitbestimmungsfällen inhaltlich positionieren und seinen Standpunkt arbeitsrechtlich fundieren/begründen. PersVG-Kenntnisse alleine genügen dabei nicht bzw. bilden nur den ersten Baustein. Zwar stellen wir auch in unseren 2-tägigen PersVG-Seminaren zahlreiche Bezüge zum allgemeinen (d.h. über das PersVG hinausgehenden) Arbeitsrecht her, in diesem Seminar hier steht jedoch das allgemeine Arbeitsrecht absolut im Vordergrund (nicht das PersVG), so wie es Personalratsmitglieder vor Ort benötigen. PersVG-Kenntnisse werden bei diesem Seminar indessen vorausgesetzt. Das Seminar eignet sich daher insbesondere auch (allerdings nicht nur) für Teilnehmer, die unser PersVG-Seminar bereits besucht haben.
Dauer : 2 Tage oder 3 Tage, je nach Vereinbarung und Absprache bezüglich der konkreten Inhalte (den zeitlichen Tagesablauf erfahren Sie .... hier).
Teilnehmerkreis :
Personalratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Kandidaten für Personalratswahlen, Angehörige anderer Vertretungsorgane (Schwerbehindertenvertretung, JAV) im öffentlichen Dienst, die an PR-Sitzungen teilnehmen dürfen. Das Seminar eignet sich insbesondere auch (allerdings nicht nur) für Teilnehmer, die unser PersVG-Seminar bereits besucht haben.
D i e I n h a l t e:
(Wünsche des Auftraggebers bzw. der Teilnehmer werden berücksichtigt - die Inhalte können verändert bzw. ergänzt werden)
- Grundlagen des Arbeitsrechts, Überblick, Normenhierarchie, Günstigkeitsprinzip
- Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Der Arbeitsvertrag (Grundsätzliches, Rechtsgrundlagen, Inhalte)
- Hauptpflichten und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Die Kündigung (Voraussetzungen, Arten)
- Die Abmahnung
- Der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz
- Tarifrecht: TVG (Tarifvertragsgesetz) und TVÖD bzw. TV-L
- AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
(Wünsche des Auftraggebers bzw. der Teilnehmer werden berücksichtigt - die Inhalte können verändert bzw. ergänzt werden)
Die Methoden :
Vortrag (unter Einbeziehung von Overheadprojektor- oder Beamer-Präsentationen), Besprechung und Diskussion von Fallbeispielen aus der Praxis, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.
Der Dozent :
Mehrere Dozenten, mit denen wir zusammenarbeiten, beherrschen die Thematik sehr qualifiziert.